Bestimmungsgemäße Verwendung
Geräte mit der Betriebsart Tiefkühlung „-“ sind zur
Lagerung von verpackten, tiefgekühlten
Lebensmittelerzeugnissen.
Geräte mit der Betriebsart Kühlung „+“ sind zur
Lagerung von verpackten, gekühlten
Lebensmittelerzeugnissen.
Geräte mit der Betriebsart Fleischkühlung „S“ sind
zur Lagerung von verpackten, gekühlten
Lebensmittelerzeugnissen speziell für Fleischwaren
(z.B.: Hackfleisch).
Weitere Informationen siehe → Kapitel 1.3
3 Aufbau und Funktion
Das Gerät ist ein steckerfertiges Kompaktgerät.
Alle einzelnen Geräte werden betriebsfertig geliefert
und haben eine eigene Steuereinheit.
Die Geräte sind ab Werk vorprogrammiert.
Jedes Gerät enthält einen oder mehrere hermetisch
geschlossene Kältemittelkreisläufe, dessen
Komponenten miteinander dauerhaft technisch dicht
verbunden sind.
Die Ausführung der einzelnen Gerätemodelle kann
variieren.
Gerätebaureihen:
Geräte der Baureihe (-) sind für die Betriebsart
Tiefkühlung „-“ konzipiert.
Geräte der Baureihe (S) sind für die Betriebsart
Fleischkühlung „S“ konzipiert.
Bei Universalgeräten (U) kann zwischen 3
Betriebsarten gewählt werden: Tiefkühlung „-“,
Fleischkühlung „S“ und Kühlung „+“.
Bei Universalgeräten (V) kann zwischen 2
Betriebsarten gewählt werden: Tiefkühlung „-“ und
Kühlung „+“.
Die Umschaltung zwischen den Betriebsarten erfolgt
über Regler (siehe → Kapitel 4.2.1/4.2.2.2/4.2.3.2).
Die im Gerät entstehende Abwärme wird über einen
Verflüssiger an die Umgebungsluft abgegeben.
Geräte mit
(AD)-Funktion tauen in regelmäßigen
Zyklen automatisch (siehe →
Kapitel 3.1)
ab.
Zusätzlich kann durch den Betreiber eine
halbautomatische Abtauung (siehe →Kapitel 4.2.2.4/
4.2.3.4) gestartet werden. Bei
Geräten mit der
Betriebsart Kühlung („+“, „S“) kann die automatische
Abtauung werksseitig inaktiv gesetzt sein.
Geräte
ohne
(AD)-Funktion besitzen keine
automatische Abtauung.
Es ist durch den Betreiber eine Komplettabtauung
(siehe →Kapitel 10.1.1) durchzuführen.
HINWEIS
• Material-und Sachschaden durch Eisbildung an
den Kühlflächen.
►Geräte ohne
(AD)-Funktion müssen in
regelmäßigen Abständen durch den Betreiber
vollständig von Hand abgetaut werden
(Komplettabtauung).
Aus hygienischen Gründen muss bei allen Geräten
eine Komplettabtauung (siehe →Kapitel 10.1.1) mit
anschließender Reinigung durchgeführt werden.
Je nach Gerätemodell ist eine individuelle
Innenraumgestaltung (Wandgitter, Luftkanäle,
Bodengitter, Trennwandgitter, Stehkörbe) möglich.
HINWEIS
• Sachschaden durch fehlende Innenausstattung.
►Geräte mit
(AD) –Funktion
dürfen nur mit
Wandgitter betrieben werden.
►
Geräte für
Fleischkühlung „S“ dürfen nur mit
Wandgitter, Luftkanälen und Lagerrost betrieben
werden.
Alle Geräte sind mit Stapelmarken ausgestattet
(siehe → Kapitel 9.1).
Alle Geräte sind mit Glasdeckeln ausgestattet.
Zur leichteren Ortsveränderung (vor und zurück) ist
das Gerät mit Gleitfüßen oder Lenkrollen
ausgestattet (gerätespezifisch).
Automatische Abtauung
Geräte mit
(AD)-Funktion
besitzen eine automatische
Abtauung.
Während der automatischen Abtauung erscheint am
Display (je nach Regler, siehe → Kapitel 4.2.2/4.2.3) die
Anzeige „dEF“ oder „dFr.“.
Die Häufigkeit, die Dauer und der Zeitpunkt der
Abtauung sind voreingestellt.
Abtauhäufigkeit: 2 / Woche (oder kundenspezifisch)
Abtaudauer: bis zu 99 min. (gerätespezifisch)
Abtauzeitpunkt: Startzeit wird über Echtzeituhr geregelt
und findet während den Nachtstunden statt.