Informationen für den Betreibe
09/2011 1002410-04 Gebrauchsanweisung – 9
y Während der Benutzung des Gerätes dürfen sich keine weiteren Perso-
nen in der Kabine aufhalten, insbesondere keine Kinder.
y Personen unter 18 Jahren dürfen das Gerät nicht benutzen. Bei Missach-
tung drohen dem Betreiber hohe Geldstrafen.
Sensor
Folgende Nutzung des Sensors ist ausdrücklich verboten:
y An ungeeigneten Hautstellen messen, siehe Seite 22.
y Zweimal an der gleichen Hautstelle messen.
Personen mit einem für die Bräunung ungeeigneten Hauttyp dürfen den Sen-
sor nicht verwenden.
2.3 Verpflichtungen des Betreibers
Als Betreiber sind Sie dafür verantwortlich, klare Bedienungs-, Reinigungs-
und Wartungsanweisungen bereitzustellen und durch Schulung und Anwei-
sung des Personals den sachgerechten und bestimmungsgemäßen Betrieb
und die sachgerechte Bedienung des Geräts sicherzustellen.
Ihre Betriebsanweisungen müssen, unter Berücksichtigung der nationalen
Arbeitsschutz- und Umweltschutzbestimmungen, den gefahrlosen Betrieb und
die gefahrlose Bedienung des Geräts ermöglichen und die Merkmale und
Erkenntnisse Ihres Betriebes berücksichtigen. Innerhalb der EU gilt die
EU-Richtlinie 89/391/EWG (in Deutschland Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV)).
2.4 Personalqualifikation
Als Betreiber sind Sie verpflichtet, Ihr Personal einzuarbeiten und über beste-
hende Rechts- und Unfallverhütungsvorschriften zu unterweisen. Stellen Sie
sicher, dass diese Gebrauchsanweisung von Ihrem Personal verstanden und
beachtet wird. Dies gilt insbesondere für die
y Angaben in 'Bestimmungsgemäßer Gebrauch' und 'Vorhersehbarer
Fehlgebrauch'
y Sicherheitshinweise im Kapitel Bedienung
y Bedienungshinweise
y Reinigungs- und Wartungshinweise
– Stellen Sie die Gebrauchsanweisung und zusätzliche Informationen des
Herstellers am Arbeitsplatz des Personals zur Verfügung.
– Kontrollieren Sie regelmäßig das sicherheits- und gefahrenbewusste
Arbeiten Ihres Personals unter Beachtung Ihrer Betriebsanweisungen.
– Sorgen Sie dafür, dass die Reinigungsintervalle eingehalten werden,
insbesondere die Reinigung nach jeder Bräunung.
– Sorgen Sie dafür, dass Ihr Personal Ihre Kunden ordnungsgemäß berät,
insbesondere über die Bräunungszeiten, mögliche Risiken und die Be-
dienung des Geräts.
– Personen unter 18 dürfen das Gerät nicht benutzen. Weisen Sie Ihr Per-
sonal an, im Zweifelsfall den Personalausweis des Kunden zu kontrollie-
ren. Bei Missachtung drohen dem Betreiber hohe Geldstrafen.