Richtlinie 2012/19/EU unterliegen. In Ländern
außerhalb der Europäischen Union können davon
abweichende Bestimmungen für die Entsorgung
von Elektro- und Elektronik-Altgeräten gelten.
Hinweise zum Batteriegesetz (BattG)
■ Altbatterien und -akkus gehören nicht
in den Hausmüll, sondern sind einer
getrennten Erfassung bzw. Entsorgung
zuzuführen!
■ Zur sicheren Entnahme von Batterien oder
Akkus aus dem Elektrogerät und für
Informationen über deren Typ bzw.
chemisches System beachten Sie die
weiteren Angaben innerhalb der Bedienungs-
bzw. Montageanleitung.
■ Besitzer bzw. Nutzer von Batterien und Akkus
sind nach deren Gebrauch gesetzlich zur
Rückgabe verpflichtet. Die Rückgabe
beschränkt sich auf die Abgabe von
haushaltsüblichen Mengen.
Altbatterien können Schadstoffe oder
Schwermetalle enthalten, die der Umwelt und der
Gesundheit Schaden zufügen können. Eine
Verwertung der Altbatterien und Nutzung der
darin enthaltenen Ressourcen trägt zum Schutz
dieser beiden wichtigen Güter bei.
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne
bedeutet, dass Batterien und Akkus nicht über
den Hausmüll entsorgt werden dürfen. Befinden
sich zudem die Zeichen Hg, Cd oder Pb unterhalb
der Mülltonne, so steht dies für Folgendes:
■ Hg: Batterie enthält mehr als 0,0005 %
Quecksilber
■ Cd: Batterie enthält mehr als 0,002 % Cadmium
■ Pb: Batterie enthält mehr als 0,004 % Blei
Akkus und Batterien können bei folgenden Stellen
unentgeltlich abgeben werden:
■ Öffentlich-rechtliche Entsorgungs- bzw.
Sammelstellen (z. B. kommunale Bauhöfe)
■ Verkaufsstellen von Batterien und Akkus
■ Rücknahmestellen des gemeinsamen
Rücknahmesystems für Geräte-Altbatterien
■ Rücknahmestelle des Herstellers (falls nicht
Mitglied des gemeinsamen
Rücknahmesystems)
Diese Aussagen sind nur gültig für Akkus und
Batterien, die in den Ländern der Europäischen
Union verkauft werden und die der Europäischen
Richtlinie 2006/66/EG unterliegen. In Ländern
außerhalb der Europäischen Union können davon
abweichende Bestimmungen für die Entsorgung
von Akkus und Batterien gelten.
Hinweise zur Verpackung
Die Verpackungsmaterialien sind
recyclebar. Bitte Verpackungen
umweltgerecht entsorgen.
Akku vor der Entsorgung des Geräts ausbauen
Der integrierte Akku muss vor der Entsorgung des
Geräts ausgebaut und gesondert umweltgerecht
entsorgt werden.
1. Schrauben (1) herausdrehen.
2. Deckel des Akkufachs (2) abnehmen.
3. Akku (3) abstecken und herausnehmen.
4. Deckel wieder aufsetzen und Schrauben
wieder eindrehen.
13 HILFE BEI STÖRUNGEN
13.1 Geräte- und Handhabungsfehler
korrigieren
VORSICHT! Verletzungsgefahr.
Scharfkantige und sich bewegende Geräteteile
können zu Verletzungen führen.
■ Tragen Sie bei Wartungs-, Pflege- und
Reinigungsarbeiten immer
Schutzhandschuhe!