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REMS Multi-Push SL User Manual

REMS Multi-Push SL
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Page #6 background image
Auf der Grundlage der derzeit gültige
n europäischen Richtlinie 98/83/EG „über die
Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch“ wurde am 2010-02-23 die
Europäische Norm EN 806-4:2010 „Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen
– Teil 4: Installation“ vom Europäischen Komitee für Normung (CEN) angenommen
und musste bis September 2010 in allen europäischen Nationen den Status einer
nationalen Norm erhalten. In dieser Norm werden erstmals europaweit geltende
Bestimmungen über die Inbetriebnahme von Trinkwasser-Installationen, z. B. für
Befüllung, Druckprüfung, Spülung und Desinfektion, festgelegt.
Im Abschnitt 6 „Inb
etriebnahme“ der EN 806-4:2010, wird unter 6.1 die „Befüllung
und hydrostatische Druckprüfung von Installationen innerhalb von Gebäuden für
Wasser für den menschlichen Gebrauch“ beschrieben. „Installationen innerhalb von
Gebäuden müssen einer Druckprüfung unterzogen werden. Dies kann entweder
mit Wasser erfolgen oder,
sofern nationale Bestimmungen dies zulassen
sofern nationale Bestimmungen dies zulassen
, dürfen
ölfreie saubere Luft mit geringem Druck oder Inertgase verwendet werden. Die
mögliche Gefahr durch hohen Gas- oder Luftdruck im System ist zu beachten.“ Die
EN 806-4:2010 enthält jedoch außer diesem Hinweis keinerlei Prüfkriterien zur
Prüfung mit Luft.
In Unterabschnitten zu 6.1 stehen für die hydrostatische Druckprüfung 3 Prüfverfahren
A, B, C in Abhängigkeit vom Werkstoff und der Größe der installierten Rohre zur
Auswahl. Die Prüfverfahren A, B, C unterscheiden sich durch unterschiedliche
Prüfabläufe, -drücke und -zeiten.
Im Abschnitt 6.2 „Spülen der
Rohrleitungen“ wird unter 6.2.1 u. a. festgelegt: „Die
Im Abschnitt 6.2 „Spülen der Rohrleitungen“ wird unter 6.2.1 u. a. festgelegt: „Die Im Abschnitt 6.2 „Spülen der
Trinkwasser-Installation muss möglichst bald nach der Installation und der Druck-
prüfung sowie unmittelbar vor der Inbetriebnahme mit Trinkwasser gespült werden.“
„Wenn ein System nicht unmittelbar nach der Inbetriebnahme in Betrieb genommen
wird, muss es in regelmäßigen Abständen (bis zu 7 Tagen) gespült werden.“ Kann
diese Forderung nicht erfüllt werden, ist die Druckprüfung mit Druckluft z
u empfehlen.
Im Abschnitt 6.2.2 wird das „Spülen mit Wasser“ beschrieben.
Im Abschnitt 6.2.3
werden „Spülverfahren mit einem Wasser-Luft-Gemisch“
beschrieben, wobei durch manuell bzw. automatisch erzeugte Druckluftstöße der
Spüleffekt verstärkt wird.
Im Abschnitt 6.3 „Desinfektion“ wir
d unter 6.3.1 darauf hingewiesen, dass in vielen
Fällen keine Desinfektion notwendig ist, sondern dass Spülen ausreichend ist.
„Trinkwasserinstallationen dürfen jedoch nach dem Spülen desinfi ziert werden, wenn
eine verantwortliche Person oder Behörde dieses festlegt.“ „Alle Desinfektionen
müssen nach nationalen oder örtlichen Vorschriften durchgeführt werden.“
I
m Abschnitt 6.3.2 „Auswahl der Desinfektionsmittel“ wird darauf hingewiesen: „Alle
Chemikalien, die zur Desinfektion von Trinkwasser-Installationen eingesetzt werden,
müssen den Anforderungen an Chemikalien für die Wasseraufbereitung entsprechen,
die in Europäischen Normen oder, wenn Europäische Normen nicht anwendbar
sind, in nationalen Normen festgelegt sind.“ Außerdem: „Transport, Lagerung,
Handhabung und Anwendung aller dieser Desinfektionsmittel können gefährlich
sein, daher müssen Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen genau eingehalten
werden.“
Im Abschnitt 6.3.3
„Verfahren zur Anwendung von Desinfektionsmitteln“ wird darauf
hingewiesen, dass nach den Vorgaben des Herstellers des Desinfektionsmittels
vorzugehen ist und dass nach erfolgreicher Desinfektion und dem anschließenden
Spülen eine Probe bakteriologisch untersucht werden muss. Abschließend wird
gefordert: „Eine vollständige Aufzeichnung der Einzelheiten des gesamten Verfah-
rens und der Untersuchungsergebnisse muss erstellt und dem Eigentümer des
Gebäudes übergeben werden.“
Merk
blatt „Dichtheitsprüfungen von Trinkwasser-Installationen mit Druckluft,
Inertgas oder Wasser“ (Januar 2011)
des Zentralverband Sanitär Heizung Klima
(ZVSHK), Deutschland
Für
Deutschland
wird in diesem Merkblatt unter „3.1 Allgemeines“ zu den nationalen
Bestimmungen festgelegt: „Wegen der Kompressibilität von Gasen sind bei der
Durchführung von Druckprüfungen mit Luft aus physikalischen und sicherheitstech-
nischen Gründen die Unfallverhütungsvorschriften „Arbeiten an Gasanlagen“ und
das Regelwerk „Technische Regeln für Gasinstallationen DVGW-TRGI“ zu beachten.
Deshalb wurden in Abstimmung mit der zuständigen Berufsgenossenschaft sowie
in Anlehnung an dieses Regelwerk die Prüfdrücke auf maximal 0,3 MPa (3 bar), wie
bei Belastungs- und Dichtheitsprüfungen für Gasleitungen, festgelegt.
Damit werden
die nationalen Bestimmungen erfüllt.
die nationalen Bestimmungen erfüllt.
Bezüglich der im Abschn
itt 6.1 der EN 806-4:2010 zur Auswahl stehenden Prüfver-
fahren A, B, C für die Druckprüfung mit Wasser wird Im Merkblatt „Dichtheitsprüfungen
von Trinkwasser-Installationen mit Druckluft, Inertgas oder Wasser“ (Januar 2011)
des Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK), Deutschland, für
Deutschland
festgelegt: „Aus Gründen der praktischen Durchführbarkeit auf der Baustelle wurde
aufgrund von praktischen Versuchen ein modifi ziertes Verfahren, welches für alle
Werkstoffe und Kombinationen von Werkstoffen anwendbar ist, gewählt. Damit auch
kleinste Undichtheiten bei der Dichtheitsprüfung festgestellt werden können, ist die
Prüfzeit gegenüber der Normvorgabe verlängert worden. Als Grundlage für die
Durchführung der Dichtheitsprüfung mit Wasser für alle Werkstoffe dient das Prüf-
verfahren B nach DIN EN 806-4.“
Es werden festgelegt:
Dichtheitsprüfung mit inerten Gasen
Dichtheitsprüfung mit inerten Gasen
(z. B. Stickstoff)
„In Gebäuden, in denen erhöhte hygienische Anforderungen bestehen, wie z. B. bei
medizinischen Einrichtungen, Krankenhäusern, Arztpraxen, kann die Verwendung
von inerten Gasen gefordert werden, um eine Kondensation der Luftfeuchtigkeit in
der Rohrleitung auszuschließen.“ (Mit REMS Multi-Push nicht möglich).
Dichtheitsprüfung mit Druckluft
Dichtheitsprüfung mit Druckluft
ist durchzuführen, wenn
eine längere Stillstandzeit von der Dichtheitsprüfung bis zur Inbetriebnahme,
insbes
ondere bei durchschnittlichen Umgebungstemperaturen > 25 °C zu erwarten
ist, um mögliches Bakterienwachstum auszuschließen,
die Rohrleitung von der Dichtheitsprüfung bis zur Inbetriebnahme, z. B. wegen
einer Frostperiode, nicht vollständig gefüllt bleiben kann,
die Korrosionsbeständigkeit eines Werkstoffes in einer teilentleerten Leitung
gefährdet ist.
Dichtheitsprüfung mit Wasser
Dichtheitsprüfung mit Wasser
kann durchgeführt werden, wenn
Dichtheitsprüfung mit Wasser kann durchgeführt werden, wennDichtheitsprüfung mit Wasser
vo
m Zeitpunkt der Dichtheitsprüfung bis zur Inbetriebnahme der Trinkwasser-In-
stallation in regelmäßigen Abständen, spätestens nach sieben Tagen, ein
Wasseraustausch sichergestellt wird. Zusätzlich, wenn
s
ichergestellt ist, dass der Haus- oder Bauwasseranschluss gespült und dadurch
für den Anschluss und Betrieb freigegeben ist,
die Befüllung des Leitungssystems über hygienisch einwandfreie Komponenten
erfolgt,
von der Dichtheitsprüfung bis zur Inbetriebnahme die Anlage vollgefüllt bleibt
und eine Teilbefüllung vermieden werden kann.
Trinkwasservero
rdnung in der Fassung vom 2. August 2013, § 11
Für
Deutschland
wird in der Trinkwasserverordnung in der Fassung vom 2. August
2013 in § 11 „Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren“ festgelegt, dass zur
Desinfektion von Trinkwasser nur Aufbereitungsstoffe verwendet werden dürfen, die
in einer Liste des Bundesministeriums für Gesundheit enthalten sind. Diese Liste
wird vom Umweltbundesamt geführt.
Te
chnische Regel – Arbeitsblatt DVGW W 557 (A) Oktober 2012 des DVGW
Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.
Für
Deutschland
ist die Technische Regel - Arbeitsblatt DVGW W 557 (A) Oktober
2012 des DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. mit näheren
Anweisungen zur „Reinigung und Desinfektion von Trinkwasser-Installationen“ zu
beachten.
Im Abschnitt 6 „Reinigung“ wird unter 6.1 „Allgemeines, Ziel der Reinigung“ vorge-
geben: „Bei einer vorhandenen mikrobiellen Beeinträchtigung der Beschaffenheit
des Trinkwassers ist als erste Maßnahme eine Reinigung durchzuführen. In diesen
Fällen kann nach einer Reinigung eine Anlagendesinfektion zusätzlich erforderlich
sein.“
I
m Abschnitt 6.3 „Reinigung
sverfahren“ werden u. a. die im Grundsatz bereits aus
der EN 80
6-4 bekannten Spülverfahren „Spülen mit Wasser“ und „Spülen mit einem
Wasser/ Luft-Gemisch“ bekannten Spülverfahren beschrieben. Sowohl bei der
Neuinstallation als auch bei Instandsetzungsarbeiten können Verunreinigungen in
das Rohrleitungssystem gelangen, ggf. besteht sogar die Gefahr von mikrobakte-
rieller Kontamination. Im Abschnitt 6.3.2.2 „Spülen mit einem Wasser/ Luft-Gemisch“
wird erklärt: „Um in bestehenden Rohrleitungen Inkrustationen, Ablagerungen oder
Biofi lme zu entfernen, ist ein Spülen mit Wasser und Luft erforderlich, damit eine
erhöhte Reinigungsleistung erzielt wird. Die raumdeckende turbulente Strömung
bewirkt örtlich hohe Kräfte zum Mobilisieren von Ablagerungen. Gegenüber dem
Spülen mit Wasser reduziert sich der Wasserbedarf erheblich.“
I
m Abschnitt 7 „Desinfektion“ werden
die thermische und insbesondere die chemische
Anlagendesinfektion als disko
ntinuierlicher Maßnahme zur Dekontamination einer
Trinkwasserinstallation ausführlich beschrieben. „Die Anlagendesinfektion ist grund-
sätzlich nur von Fachfi rmen durchzuführen.“ Im Abschnitt 7.4.2 werden 3 „bewährte
Desinfektionschemikalien“, Wasserstoffperoxid H
2
O
2
, Natriumhypochlorit NaOCl
und Chlordioxid ClO
2
, deren jeweilige Anwendungskonzentration und die Einwirkzeit
genannt. Z. B. beträgt die Anwendungskonzentration für Wasserstoffperoxid 150
mg H
2
O
2
/ l und die Einwirkungszeit 24 Stunden. Im Anhang A werden nähere Infor-
mationen zu diesen Desinfektionschemikalien, z. B. zur Anwendung und Arbeitssi-
cherheit, angefügt. Im Anhang B werden Aussagen zur Werkstoffbeständigkeit
gegenüber den empfohlenen Desinfek
tionsc
hemikalien gegeben.
Merkblatt „Spülen, Desinfi zieren und Inbetriebnahme von Trinkwasserinstal-
lationen“ (August 2014)
des Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK),
Deutschland
Für
Deutschland
sind im Merkblatt „Spülen, Desinfi zieren und Inbetriebnahme von
Trinkwasserinstallationen“ (Neufassung August 2014) des Zentralverband Sanitär
Heizung Klima (ZVSHK), Deutschland, die ursprünglich festgelegten umfassenden
Methoden zum Spülen und zur Desinfektion von Trinkwasserinstallationen enthalten.
Diese werden durch EN 806-4:2010 und die Technische Regel – Arbeitsblatt DVGW
W 557 (A) Oktober 2012 des DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches
e.V. weitgehend bestätigt. Insbesondere werden zusätzlich chemische Desinfekti-
onsmittel behandelt, und es wird die thermische Desinfektion beschrieben.
Technische Regeln für Gasinstallationen
Europäische Norm EN 1775:2007 „Gasversorgung – Gasleitungsanlagen für
Gebäude“
Diese Europäische Norm EN 1775:2007 „Gasversorgung – Gasleitungsanlagen für
Gebäude“ schreibt unter 6 Prüfung 6.1.1 „Neue Leitungsanlagen oder jede beste-
hende Leitungsanlage, an denen Arbeiten, wie in 8.5 beschrieben, durchgeführt
wurden, dürfen nur in Betrieb oder wieder in Betrieb genommen werden, wenn die
vorgeschriebenen Prüfungen des Abschnittes 6 erfolgreich durchgeführt wurden.“
Als zu verwendendes Prüfmedium wird vorrangig Luft empfohlen. Es wird eine
Festigkeitsprüfung als Funktion des maximal zulässigen Betriebsdrucks MOP und
anschließend eine Dichtheitsprüfung verlangt. „Der angelegte Dichtheitsprüfdruck
muss sein:
deu deu
6

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General IconGeneral
BrandREMS
ModelMulti-Push SL
CategoryWater Pump
LanguageEnglish

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