1 689 979 672 2012-06-26| Robert Bosch GmbH
Instandhaltung | EPS 807 / 815 | 19 de
6. Instandhaltung
6.1 Reinigung
6.1.1 Prüföl, Prüffilter
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! Das Prüföl darf nicht verschmutzt oder mit dem
Schmieröl der Einspritzpumpen vermischt werden.
i Stark gelbes, aber klares Prüföl ist mit Schmieröl ver-
mischt, trübes Prüföl mit Grauton ist verschmutzt und
kann Einspritzpumpen sowie Prüfdüsen beschädigen.
Prüföl, Prüfölfilter (2) ist zu erneuern:
R nach Prüfung von 200 Einspritzpumpen, spätestens
jedoch alle 2 Monate
R bei der Hauptinspektion, oder bei Bedarf
Dabei jedesmal Prüföltank (1) und Ansaugfilter reinigen
und durchspülen.
Der Prüföltank (1) kann über die Förderpumpe und dem
Pumpen-Zulaufschlauch entleert werden.
Füllmenge ca. 50 Liter.
Nur Prüföl nach ISO 4113 verwenden!
Zugelassene Prüfölsorten:
Ölsorte Hersteller
SHELL Calibration Fluid S 9365 Shell International
SHELL V-ÖL 1404 Shell Deutschland
SHELL Normafluid B. R. Shell Frankreich
VISCOR
Calibration Fluid 1487 AW-2
Rock Vallery
CASTROL
fluido para Calibracao 4113
Castrol Brasilien
ESSO EGL 70 147 Esso AG
BENZ UCF-1 Calibration Fluid Benz Oil
i Entsorgung siehe Kapitel 7 "Außerbetriebnahme".
6.1.2 Schmutzöl
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Das Schmutzöl im Stauraum (1) muss wöchentlich oder
bei Bedarf abgelassen werden. Dazu geeigneten Behälter
unter Ablasshahn (2) stellen und Schmutzöl ablassen.
i Entsorgung siehe Kapitel 7 "Außerbetriebnahme".
6.2 Wartung
Wie jedes technische Gerät benötigt auch der EPSeine
sachgemäße Wartung in regelmäßigen Zeitabständen.
Die Wartungsintervalle gelten für den Betrieb der
EPSin Kfz-Service-Werkstätten bei 8 Arbeitsstunden
pro Tag. Bei längerer Betriebszeit verkürzen sich die
Intervalle entsprechend.
Zur Durchführung der Wartungsarbeiten empfiehlt sich
der Prüfkoffer 0986614000 (Bezug über AA/SWS1).
Er enthält alle zur Wartung notwendigen Messgeräte in
geeichter Ausführung mit allem erforderlichen Zubehör.
Der Prüfdienst (Überprüfung der Messgenauigkeit) er-
folgt zusätzlich mit Fördermengen-Normalen durch den
Bosch-Kundendienst.
Füllmengen, Ölsorten sowie sonstige Hinweise zur War-
tung siehe nachfolgende Abschnitte in diesem Kapitel.